Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

als Vertreter der KEG im Bezirkspersonalrat bei der Regierung von Schwaben von 1990 bis 2011) habe ich mich bereit erklärt, die Mitglieder der KEG Schwaben in beruflichen Rechtsangelegenheiten und bei sonstigen dienstlichen Problemen unverbindlich und vertraulich zu beraten. Näheres zum Rechtsschutz, auf den Sie durch Ihre Mitgliedschaft Anspruch haben, sagen Ihnen die „Rechtsschutzordnung für die KEG im Rahmen der Rechtsschutzordnung für dbb vom 16.6.2009“ und das Merkblatt der KEG Schwaben zur Rechtsberatung. - Meine ehrenamtliche Beratung fußt auf einer langjährigen Erfahrung als Personalrat, Seminarrektor und Schulleiter. Sie können als Mitglied der KEG in Schwaben jederzeit über die Bezirksgeschäftsstelle der KEG-Schwaben Kontakt aufnehmen. Als ideal hat es sich erwiesen, die Anfrage bzw. Schilderung des Problems zunächst schriftlich zu übermitteln. Gerne nehme ich dann zeitnah Kontakt mit Ihnen auf. Dankbar bin ich für Rückmeldungen, wie das Problem oder der Fall letztlich ausgegangen ist. - Auf der Homepage der KEG Bayern  finden Sie alle Infos zu den Themen Rechtsschutz, Haftpflichtversicherung etc. https://www.keg-bayern.de/service/rechtsschutz.html

Ich wünsche Ihnen, dass Sie möglichst wenig Rechtsberatung bzw. Rechtsschutz brauchen – sollten Sie ihn aber nötig haben, dann gilt bei der KEG und beim Beamtenbund das (abgewandelte) Sprichwort „Guter Rat ist nicht teuer!“

Verfasser unbekannt -  Fotografiert im Gasthof Hartenthaler Hof bei Bad Wörishofen